Reker-Prozess: Elfter Verhandlungstag | Die letzten Worte von Frank S.

Heute wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet und der Angeklagte Frank S. hat das sogenannte „letzte Wort“, daher sind auch wieder Kamerateams und circa 15-20 Journalisten vor Ort.

Nach der Begrüßung fordert die Vorsitzende Richterin den Verteidiger Jasper M. zu seinem Plädoyer auf. Der Verteidiger sagt, dass er in seiner fast 20-jährigen Berufszeit noch niemals durch seinen Mandanten derartig beleidigt oder derart behandelt worden sei. Weiterhin berichtet er von einem Gespräch am gestrigen Abend, in dem die Einlassung zur Beweislage von ihm und dem Angeklagten unterschiedlich beurteilt worden seien. Frank S. habe ihm daher untersagt, sich zur Beweislage zu äußern. Nun würde er sich einzig zur Straftatbemessung äußern.

Er führt dahingehend an, dass der Angeklagte eine sehr schlechte Kindheit gehabt habe und es einen nur grausen könne, wenn man die ersten Lebensjahre von Frank S. betrachtet. Folglich beantrage er auch eine Strafmaßverschiebung aufgrund einer psychischen Erkrankung. Als Strafmaß fordert Jasper M. eine zeitlich begrenzte Haftstrafe, die 15 Jahre Haft nicht überschreiten dürfe. Damit ist sein Plädoyer beendet.

Reker-Prozess: Elfter Verhandlungstag | Die letzten Worte von Frank S.

Danach beginnt, auf Aufforderung der Vorsitzenden Richterin, Frank S. mit seinem letzten Wort. In der bereits bekannten Art und Weise fällt sein Vortrag thematisch sehr sprunghaft aus. Zuerst beklagt er sich über seine beiden Anwälte, die nach seiner Sicht stümperhaft und ein Totalausfall seien. Anschließend geht er auf Fotos vom Tatort ein, die er aus der Akte erhalten habe, und zeigt diese in die Kameras. Darauf kann man sehen, dass ein Teil der Messerscheide mit einem Edding schwarz übermalt wurde. Es gebe auch andere Fotos, auf denen diese Schwarzfärbung nicht zu sehen sei, sondern Blutspuren auf dem Messer. Daher ist Frank S. überzeugt, dass das Blut nachträglich aufgetragen wurde, um so das DNA-Gutachten zu manipulieren.

Weiterhin ist ihm wichtig, dass er nicht als psychisch krank angesehen werde, sondern, dass er bei gesundem Menschenverstand sei. Er unterstellt den Polizisten massive Manipulationen ihrer Aussagen sowie alle möglichen Straftaten. Er besteht auch darauf, dass er Henriette Reker nicht töten, sondern sie nur verletzen wollte. Auch alle anderen Personen habe er nicht verletzen wollen. Politische Motive hätten ihn angetrieben. „Die Herrschaftskaste sollte wieder den Volkssturm fürchten.“ Er habe sich seinem Gewissen gegenüber verpflichtet gesehen, „ein Zeichen zu setzen“, ein Zeichen gegen Die Grünen und gegen „die Kriegstreiber“ in Bezug auf Russland. Es würde ein millionenfacher Rechtsbruch geschehen. Und er habe Henriette Reker als Oberbürgermeisterin verhindern wollen, da sie nicht parteilos sei, sondern von den Grünen gesteuert werde.

Insgesamt wird in seinem letzten Wort sehr viel wiederholt und es werden auch keine neuen Aspekte aufgezeigt. Er zitiert aus vielen Zeitungsartikeln und Gesetzestexten, um so ein Meinungsbild herauszuarbeiten.

Das Gericht hört sich den Vortrag von Frank S. geduldig an, nur an der Gesichtsmimik lässt sich die jeweilige persönliche Stimmungslage ablesen.

Frank S. führt weiter aus, dass er einen Tag vor Prozessbeginn ein Entschuldigungsschreiben an Henriette Reker geschrieben habe. Dieses Schreiben habe er seinem Anwalt Dr. Christoph M. mitgegeben, damit er dies an Henriette Reker übergeben könne. Dies habe er nicht getan und er habe ihm dieses Schreiben auch nicht wieder zurückgegeben. Er beklagt sich weiter über das Verhalten seines Anwalts, da dieser den Klarnamen seiner Bekannten an die Medien weiter gegeben habe. Auch Informationen, die sonst keiner wisse, zum Beispiel, dass seine Bekannte halb Schwedin und halb Französin sei.

Frank S. glaubt, dass Henriette Reker gegen ihn einen Rachefeldzug führe. Er hofft auf ein Urteil, welches auf Fakten und Beweisen basiere.

Da sich Frank S. zwischendurch auch ungebührlich benimmt und seinen Anwalt beleidigt, wird er von der Vorsitzenden Richterin zur Ordnung gerufen. Auch unter Androhung eines Ordnungsgeldes oder von Ordnungshaft.

Frank S. führt nochmals aus, dass er keine Tötungsabsicht gehabt habe. Unter anderem will er das dadurch beweisen, dass er das Attentat einem Ort durchgeführt habe, wo mehrere Leute in unmittelbarer Nähe haben helfen können und auch entsprechende Rettungskräfte schnell hätten kommen können. Immer wieder pocht er darauf, dass er die Wahrheit sage.

Zum Schluss entschuldigt sich Frank S. pauschal bei allen Opfern und teilt nochmals mit, er habe ein Zeichen setzen und Henriette Reker nicht töten wollen. Er sehe ein, dass er einen großen Fehler gemacht habe. Er habe wie mit Tunnelblick gehandelt und „mit etwas Schlimmen etwas Schlimmeres verhindern“ wollen, so die letzten Worte des Angeklagten Frank S.

Der heutige Verhandlungstag endet bereits um 10:35 Uhr. Am 01. Juli 2016, um 14:00 Uhr wird das Urteil gesprochen.

Bildquelle: Stefan Bisanz

Comments are Disabled