Lübcke-Prozess: 5. Verhandlungstag

3. Juli 2020, Beginn 10:00 Uhr

Um 10:08 Uhr wird Markus H. in den Saal geführt. Alles ist wie immer. Er trägt am linken Arm eine silberne Armbanduhr und einen Ring am Ringfinger. Um 10:09 Uhr wird Stephan Ernst in den Saal geführt, auch hier ist alles wie immer.

Anmerkung:
Rechtsanwälten Nicole Schneiders ist fürsorglich und entfernt einen Fussel an Markus H´s Hemd.

Stephan Ernst und Markus H. unterhalten sich mit ihren Anwälten. Familie Lübcke ist heute nicht anwesend; ebenso der psychologische Sachverständige und der Nebenkläger Esmail. Das Anschauen der Videovernehmung wird fortgesetzt. Stephan Ernst berichtet von seinen Gesprächen mit Markus H. Dadurch wurde er zunehmend mehr und mehr radikalisiert. In die Kameradschaft wollte er aber dennoch nicht wieder eintreten. Zu diesem Thema hatte er auch immer wieder schwierige Gespräche mit seiner Frau. Sie war dagegen. Mit seinen Kindern sprach er eher beiläufig über seine Gesinnung. Mit seiner Mutter intensiver und mit seinen Schwiegereltern überhaupt nicht .Ausländerfeindlich schätzt er sich selbst nicht ein. Bei Markus H. wäre das anders, er hatte oft über Ausländer gelästert.

Anmerkung: Markus H. lächelt verschmitzt beim Zuhören dieser Aussage.

Auf die Frage, ob Stephan Ernst Herrn Karl-Heinz Hoffmann (Wehrsportgruppe Hoffmann) persönlich kenne, verneint er. Er habe ihm nur einmal geschrieben. Ingo Block kennt er. Ihn hat er zuletzt auf dem Flohmarkt in Kassel (Messehallen) getroffen. Es gab einige Menschen aus dem rechten Spektrum, die ihm während seiner bisherigen Haftzeit geschrieben hätten. Zwei rechtsgesinnte Frauen aus einem anderen Gefängnis hätten ihm auch geschrieben. Gärtner und Temme kennt Stephan Ernst auch. Kontakte zur Terrorgruppe NSU hatte er jedoch nicht. Die Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) befragen ihn zu einem Einbruch in einem Steinbruch im Jahr 2003. Hierzu verweigert Stefan Ernst die Aussage.

Anmerkung: Aus einem Steinbruch wird oftmals ausschließlich Sprengstoff gestohlen!

Der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer gibt eine Zusammenfassung zu dem bisher gehörten ab. Ihm ist vieles unklar und er weiß, dass Stephan Ernst gelernt hat, Straftaten zu planen und durchzuführen. Er weiß, wie er verhindern kann, dass er erwischt wird. Er hat viele Ausspähungen durchgeführt und viele Informationen, auch zu seinen politischen Gegnern gesammelt. Er legendiert seine Taten. Sein Verhalten passt nicht zu seiner Einlassung in dieser Vernehmung. Die Generalbundesanwaltschaft hat diese Spuren alle feststellen können; schriftlich und im Internet. Er hat Dateien gesammelt, ein perfektes Verbrechen angelegt, wie das jetzige auf Dr. Walter Lübcke. Stephan Ernst versteht die Fragen des Oberstaatsanwaltes Killmer nicht wirklich. Er versucht es nochmal zu erklären. Stephan Ernst begründet das mit seiner kriminellen Vergangenheit, insbesondere im Gefängnis von Wiesbaden. Hier verbüßte er eine Jugendstrafe aufgrund eines Sprengstoffanschlages. In dieser Zeit hat er überlegt, wie er sich an einigen Leuten rächen kann und hat dazu überall Informationen gesammelt und sich überlegt, wie er seinen politischen Kampf führen könnte. Er deklariert das heute nicht als echten Durchführungsplan, sondern als psychologische Verarbeitung seiner Erlebnisse. Er hat diesen Plan nie umgesetzt. Die gesammelten Unterlagen hat er zu Hause aufbewahrt und sich ab und zu angesehen. Er wusste nicht, dass er diese Dateien noch besitzt. Auch zur Antifa hat er Informationen gesammelt. Es wurde auch eine Personenliste erstellt. Die Antifa-Bewegung war sehr gut organisiert. Das wollten sie mit ihrer Anti-Antifa-Bewegung auch. Oberstaatsanwalt Killmer hält Stephan Ernst vor, dass es Hinweise darauf gibt, dass Stefan Ernst einen Tag vor der Tat mit einer Wärmebildkamera am Haus von Dr. Walter Lübcke war. Hierzu sagt er nichts.

Anmerkung: So eine "Generalprobe" direkt vor der eigentlichen Tat ist ein ganz typisches Vorgehen dieser und anderer Tätertypen. Eine große Unsicherheit und die Angst, erwischt zu werden treibt die Täter dahin. Für Personenschutz-Aufklärungskräfte ist das immer wieder eine gute Gelegenheit diesen Tätern entgegenzutreten.

Der Oberstaatsanwalt weist Stephan Ernst nochmals daraufhin, dass er diesen Vernehmungstermin wollte, um sich mitzuteilen. Leider tut er das aus seiner Sicht nicht. Zu weiteren Kontaktnamen möchte Stephan Ernst nichts sagen. Er möchte sich, vor der offiziellen Beendigung der Vernehmung nochmals mit seinem Rechtsanwalt Frank Hannig besprechen. Das Ergebnis ist, dass es keine weiteren Erklärungen gibt. Der Generalbundesanwalt geht nach wie vor von einem politischen Attentat aus, welches Stephan Ernst alleine begangen hat.

Rechtsanwalt Frank Hannig fragt nach Angeboten für seinen Mandanten Stephan Ernst, wenn dieser neue Informationen zur rechten Szene preisgeben würde. Der Oberstaatsanwalt sieht sich für diese Anfragen nicht als richtigen Ansprechpartner. Rechtsanwalt Frank Hannig gibt für Stephan Ernst eine Erklärung ab. Stephan Ernst versichert nicht, dass er heute alles gesagt hat. Er belehrt seinen Mandanten nochmals, nicht mit der Polizei zu sprechen.

Damit ist die Videovernehmung zu Ende.

Der Verteidiger von Markus H., Dr. Clemens, ergreift das Wort und widerspricht zügig der Verwertung dieser Videovernehmung.

Ende des 5. Verhandlungstages.


Bildquelle: Video-Bildausschnitt – ZDF Mediathek; Bericht: Stefan Bisanz

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