Lübcke-Prozess: 2. Verhandlungstag – Videovernehmung von Stephan E.

18. Juni 2020, Beginn 10:09 Uhr.
Auch heute betritt der psychologische Gutachter wieder als erstes den Verhandlungssaal. Kurze Zeit später kommen nach und nach die anderen Verfahrensbeteiligten. Die Familie Lübcke betritt wieder im Trauermarsch den Saal. Um 10:03 Uhr wird der Angeklagte Markus H. zugeführt und bis auf das Waldgrüne Hemd, trägt er dieselbe Kleidung wie am ersten Verhandlungstag. Nur heute hat er die Kapuze nicht tief ins Gesicht gezogen. Nachdem er sich an seinen Platz begeben hat, lässt er sich frei fotografieren. Neu ist seine Frisur er trägt nun kein Haupthaar mehr sondern nahezu eine Glatze. Der Angeklagte Stephan E. wird 2 Minuten später zugeführt. Er trägt auch dieselbe Kleidung wie am 1. Verhandlungstag. E. sieht sehr müde und blass aus. Der Bereich der Zuschauer und der Journalisten ist voll besetzt. Die Angeklagten würdigen sich keines Blickes.

Der Rechtsanwalt K. erhält als Erster das Wort. Er stellt erneut den Antrag, dass sein Mandant den Vorsitzenden Richter S. ablehnt. Als Begründung nennt er Befangenheit, da der Vorsitzende Richter S. E. am ersten Verhandlungstag aufgefordert hat ein Geständnis abzugeben, da das Vorteile für ihn hätte. Rechtsanwalt K. gibt an, dass E. leicht beeinflussbar ist. Der Oberstaatsanwalt der Generalbundesanwaltschaft stellt fest, dass der Antrag von Rechtsanwalt K. nicht unverzüglich gestellt worden ist und daher abzulehnen ist. Der Nebenkläger Verteidiger Prof. Dr. M. schließt sich ausdrücklich dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft an. Rechtsanwalt K. beantragt daraufhin eine Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zur Entscheidung des Befangenheitsantrages. Diesen Antrag lehnt das Gericht ab. Dazu möchte K. eine Verfügung mit Beschluss. Es gibt eine fünfminütige Pause.

In der Pause spricht E. mit seinen Anwälten, H. liest und schaut sich nebenbei um. Er sitzt mit verschränkten Armen und lacht ab und zu vor sich hin.

Nach der Pause gibt das Gericht bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird. Auch Rechtsanwältin SCH. hat Ablehnungsanträge gegenüber drei weiteren Richtern gestellt. Es erfolgt eine weitere Pause von ca. 5 Minuten. Rechtsanwalt K. möchte den Antrag von der Rechtsanwältin SCH. auch erhalten und zu diesen Stellung nehmen. Der Vorsitzende Richter teilt ihm mit, dass das unzulässig sei. Der Senat möchte nun in die Beweisaufnahme gehen und möchte hierzu ein Video vom Geständnis des E. vom 25. Juni 2019 zeigen. Hierzu widersetzt sich Rechtsanwalt K. vehement. Er gibt an, dass er davon nichts wusste. Der Vorsitzende Richter weisst darauf hin, dass der Fernseher und die Leinwand schon am 1. Verhandlungstag im Saal standen, so dass auch der Rechtsanwalt K. damit rechnen konnte, dass es die Videovernehmung seines Mandanten zu sehen gibt. Hierzu möchte der Rechtsanwalt K. einen weiteren Beschluss. Auch jetzt gibt es eine 5 Minuten Pause.

Nach der Pause beklagt die Rechtsanwältin SCH. die Position des Fernsehers. Sie kann das Gesicht von einem Richter nicht komplett sehen. Sie meint, sie hätte einen Anspruch darauf, dass sie Gestik und Mimik aller Verfahrensbeteiligter beobachten kann. Das Gericht und auch der Oberstaatsanwalt stellen fest, dass es diesen Anspruch nicht gibt. SCH. möchte, dass dieser Sachverhalt ins Protokoll aufgenommen wird. Das lehnt der Vorsitzende Richter wegen Unwichtigkeit ab. Daraufhin beantragte SCH. eine zehnminütige Pause zur Beratung mit ihren Mandanten. Diese Pause wird durchgeführt.

Anmerkung: in der Pause spricht Rechtsanwälten SCH. kein einziges Wort mit ihrem Mandanten. Während dieser Pause verlässt der irakische Nebenkläger E. den Gerichtssaal. Dazu muss er an dem Angeklagten H. vorbei. Dieser verfolgt ihn mit verächtlichem Blick.

Nach der Pause beantragt SCH. weiter, dass ihre Beanstandung nicht ins Protokoll genommen wurde, hierzu möchte sie einen Beschluss haben. Wiederum erfolgt eine circa 5 Minuten Pause. Der Angeklagte H. erfreut sich über dieses Kasper Theater. Das Gericht beschließt dass der Antrag von SCH abgelehnt wird. Nun meldet sich Rechtsanwalt H (Verteidiger von E.) zur Sache. Er hält das Video für nicht Vortragbar, da Belehrungsregeln gegenüber seinem Mandanten nicht eingehalten worden sind. Desweiteren sind Vernehmungsmethoden angewandt worden, die so nicht korrekt waren. Die Willenskraft des E. war durch Übermüdung und Einnahme von Medikamenten eingeschränkt.

Rechtsanwalt H. drängt darauf zuerst das Geständnis des Angeklagten E. vom 8. Januar 2020 vorm Ermittlungsrichter in den Prozess einzuführen. Bei dieser Vernehmung hat E. zugegeben am Tat Tag am Tatort gewesen zu sein, aber nicht gemordet zu haben. Rechtsanwalt H. beanstandet, dass die Reihenfolge durch den Senat andersherum vorgenommen wird. Der Senat begründet das mit der chronologischen Abfolge der Vernehmungen. H. ist damit nicht einverstanden und möchte dazu einen Beschluss. Auch dieser erfordert wiederum eine Pause von circa 5 Minuten.

Anmerkung: E. ist in sich gekehrt und ruhig. H. ist eher pro aktiv, macht auf schlau und lustig.

Nach der Pause erfolgt der Beschluss des Senats, dass die Reihenfolge wie vorgesehen bleibt. Nun wird das Video gezeigt. Gleich zu Anfang wird E. durch die anwesenden beiden Polizeibeamten ordnungsgemäß belehrt. Er wird auch darauf hingewiesen, dass er schon bei der Festnahme, als auch in der Justizvollzugsanstalt belehrt worden ist. Am Anfang gibt der Angeklagte E. seine Personalien an. Dies ist der volle Vor- und Zunahme, das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie der Wohnort. Weiterhin sein ausgeübter Beruf vor der Festnahme, der Arbeitgeber und sein Familienstand, sowie Kinder. Der Tatvorwurf lautet auf Tötung des Dr. Walter Lübcke. E. wird aufgefordert seine Geschichte von Anfang an zu erzählen. E. beginnt im Jahr 2010.Er berichtet über seine Gruppen Erlebnisse in den Gruppen der Reichsbürger, der Nationalisten, der Freien Kameradschaft Kassel und der NPD.

Anmerkung: E. ist vorbestraft wegen versuchter Tötung aus Ausländerfeindlichen Gründen.

Er berichtet weiter dass er auch die Gruppe 18 (die 18 steht für Adolf Hitler, der 1. und 8. Buchstabe vom Alphabet) kannte. Mit denen wollte er aber nichts zu tun haben. E. drückt sich teilweise sehr gewählt aus und heult zwischendurch. Die Polizisten geben ihm ein Papiertaschentuch und loben seine gute Mitarbeit. Nach 2010, insbesondere nach einer Demonstration in Dortmund, wo es zu heftigen Ausschreitungen kam und er wiederum verurteilt wurde, wollte er sich 2011 zurückziehen und von der Rechten Szene lossagen.

Anmerkung: E. macht während der Vernehmung keinesfalls einen betäubten oder übermüdeten Eindruck. Er wirkt angestrengt und konzentriert. Auf Hinweise der Polizei oder Fragen reagiert er unverzüglich. Seine Gestik und Mimik ist nahezu parallel zu dem was er jeweils sagt. Ein Wasser welches ihm gereicht wird, öffnet er behutsam und kontrolliert damit nichts raus sprudelt.

Anmerkung: der Angeklagte H. hört sehr konzentriert und interessiert zu.

Anmerkung: Nachdem E. die ersten Minuten des Videos gesehen hat, reagiert er stark emotional und aufgewühlt. Daher beantragt der Rechtsanwalt K. eine Pause für E. Der Vorsitzende Richter S. fragt E direkt. Dieser lehnt eine Pause ab. Der Oberstaatsanwalt reicht dem Angeklagten E. Papiertaschentücher, da dieser geweint hat.

Bei der Vernehmung gibt E. niemanden Schuld, sondern nur sich selbst. Den Angeklagten H. hat er erst nach einigen Jahren bei seinem Arbeitgeber wieder getroffen. Dieser wurde dort durch eine Zeitarbeitsfirma eingesetzt. H. forderte E. auf bei ihm im Schützenverein in Sandershausen einzutreten. Hier hat er H. oft in seiner Freizeit wieder getroffen und sie haben wieder angefangen über politische Themen zu sprechen und so wurde E. durch H. wieder radikalisiert. Man war der Meinung, man muss sich als Deutscher vor den Einwanderern mit Waffen schützen. H. teilte E. mit, dass er wüsste wo man illegal Waffen besorgen kann. Entweder in Tschechien oder Frankreich oder auch auf einem Flohmarkt in den Messehallen in Kassel. H. hielt die Gespräche mit E. immer wieder am laufen. 2014 wurde es dann konkret. H. rief E. an und teilte ihm mit, es gebe eine Gelegenheit zum Kauf einer belgischen Schrotflinte. Das tat E. und bezahlte €800 für diese Flinte. Er legte sie dann zu Hause im Keller ab. Später hat er sie weiter verkauft. Er weiß, dass H. auch Waffen zu Hause hat, sowohl voll funktionsfähige, als auch Deko-Waffen. H. hat ihm auch die Munition besorgt Teilweise hat er diese auch selbst hergestellt. Später hat man sich auch mit einem Elmar getroffen, dieser Kontakt wurde über H. hergestellt. Elmar wohnt bei Höxter in einem großen Haus, inklusive Gaststätte, direkt an einer Bushaltestelle. Elmar besorgte H. Waffen. Unter anderem ein Gewehr Hornet, später auch eine 38-iger mit Munition. Für das Gewehr wurden € 850 bezahlt.

Danach bekam E. Kontakt zu Jens L. und Timo A. Die waren ebenfalls Arbeitskollegen von ihm bei der Firma Hü. Denen verkaufte er mehrere Waffen. Einerseits wollte er daran verdienen, andererseits wollte er, dass mehrere Kameraden bewaffnet sind. Der Angeklagte H. hatte Mitte 2015 aufgrund seines Zeitarbeitsvertrages bei der Firma Hü. wieder aufgehört.

Pause von 13:00 Uhr bis 14:11 Uhr.

Anmerkung: In der Pause scherzt H. mit seinem Anwalt Dr. C.

2015 hat E. mit H. eine Veranstaltung in Lohfelden besucht. Hier hat Dr. Walter Lübcke zum Thema der Flüchtlingsproblematik gesprochen. H. hat zeitweise mit seinem Handy gefilmt. Dr. Lübcke hat u.a. gesagt: " Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen." Diese Aussage hat E. ungemein wütend gemacht. Hiernach hat er sich näher mit Dr. Lübcke befasst. Er hat über das Internet seine Privat Anschrift sowie seine Telefonnummer herausgefunden. Ab da hatte er ihn auf dem Schirm. E. teilte H. mit, dass man was (mit Lübcke) machen muss. Auch die Silvesternacht in Köln war für ihn eine große Initialzündung. Danach eine weitere; der LKW Anschlag in Nizza. (E. weint im Video). Zitat im Video: "Ich hätte es nicht tun dürfen." Die Videos zu dem Nizza-Anschlag, mit den Leichen und den Schreien musste er sich immer wieder angesehen, immer wieder. Zu diesem Zeitpunkt hat er den Entschluss gefasst dem Herrn Lübcke etwas an zu tun. Etwas mit Waffen oder anschreien oder einfach nur schlagen. E. gesteht, dass er viele Male am Privathaus war. Immer mit seinem Privat-Kfz, einem weißen Caddy und oftmals am Wochenende. Es hat ihn nicht mehr losgelassen. Es war für ihn fast manisch, so dass er dort immer wieder hin fuhr. Für alle Anschläge die auf der Welt passiert sind, hat er Dr. Lübcke verantwortlich gemacht. Die Observation hat er so durchgeführt, dass er sein Auto in der Nähe des Kindergarten abgestellt hat und dann einen Feldweg entlang gegangen ist. Einmal ist er auch nahezu an Herrn Lübke vorbeigegangen, als der gerade mit einem Nachbar am Gartenzaun sich unterhalten hatte. Daraufhin ging er den Berg hinauf und blieb über 3-4 Stunden dort oben, weil er so voller Hass war. Manchmal war er auch nachts da und hat direkt vor der Haustür von der Familie Lübcke gestanden.

Anmerkung: Warum es bei dieser gefährdete Person keine ordentlichen Sicherheitsmaßnahmen gab, wie zum Beispiel Kameras am Wohnhaus, ist mir schleierhaft.

E. war so oft da war, dass er auch um sein Haus gelaufen ist. E. wusste genau wo sein Garten ist und wo die Stühle stehen. 2017 war er zu einem Zeitpunkt, an einem Samstag Nachmittag da, diesmal mit einem anderen Kfz, einem weißen BMW, als er feststellte, dass Kirmes auf dem Turnplatz war. Seine Waffe ein 38-er Revolver hatte er dabei. Dr. Lübcke saß auf der Terrasse, er wollte aussteigen, schießen und weg. Da kam ihm die Idee ihn während der Kirmestage zu erschießen, weil dann die feinen "Leute" merken, dass auch um sie herum die Leute sterben und das sie das gleiche erleben wie bei Terroranschlägen. Zu diesem Zeitpunkt fasste er diesen Entschluss noch fester. 2018 fuhr er auch während der Kirmestage zum Haus der Familie L. Er hat sich so positioniert, dass er die Terrasse einsehen konnte und hat gewartet bis Dr. Walter Lübke auf die Terrasse kam. Er kam, hat ihn aber nicht gesehen, obwohl er nur 3 m von ihm entfernt war. Dr. Lübcke hat dort gesessen. Warum er nicht geschossen hat, kann er heute nicht sagen. Bis das Jahr zur Kirmes 2019 verstrich, war er ab und zu noch mal da, auch unter der Woche. Auch Anfang des Jahres 2019. Zu welchem genauen Datum die Kirmes stattfinden würde hat er sehr leicht raus gefunden. Das letzte Mal vor der Tat war er Anfang Mai 2019 vor Ort. Der definitive Entschluss für seine Tat waren die zwei Rucksacktouristen in Marokko. (E. weint im Video immer wieder) Diesen Touristen wurde der Kopf abgeschnitten und die Schreie hat er nicht mehr aus dem Kopf bekommen. Damit war die Tatausführung für ihn klar. E. ging in die konkrete Tat-Vorbereitung.

Pause: 15:20 bis 15:54 Uhr.

Am Freitag vor der Tat hatte er Urlaub, da der Donnerstag davor ein Feiertag war. Am Samstag war ihm klar, ich fahre hin, nicht mit der Absicht ihn zu erschießen. Damit hatte er sich aber selbst belogen. E. nahm sich die Waffe und fuhr zum Wohnort der Familie L. wollte mal schauen was dort so passiert. An diesem Tag ist er um 07:00 Uhr aufgestanden, hat gefrühstückt und dann am Haus gearbeitet (Bad Renovierung). Gegen 14/ 15:00 Uhr hat er sich auf die Terrasse gesetzt. Es stand für ihn fest, ich fahre hin. Die Waffe, eine 38-er Taurus, 2 Zoll Lauf, ein schwarzer Revolver mit fünf Schuss, war in seinem Büro. Seine Frau ist mit seiner Tochter gegen 18:00 Uhr aus dem Haus gegangen um an einer Veranstaltung ihrer Glaubensgemeinschaft teilzunehmen. So gegen 19:30 Uhr hat er das Haus verlassen. E. trug eine schwarze Cargohose, ein schwarz weißes Sweatshirt und schwarz rote Arbeitsschuhe (Größe 46), eine Umhängetasche aus Nylon mit Klettverschluss. Handschuhe trug er nicht. Sein Handy ließ er wegen der Ortungsmöglichkeit zu Hause. Gegen 20:30 Uhr ist er im Wohnort der Familie Lübcke angekommen. Bis ca. 23:00 Uhr hat er in der Nähe des Hauses gewartet. Gegen 23:05 Uhr ist er in Richtung Haus gegangen. Das Haus war mit zwei Strahlern hell beleuchtet. Er hat 20 Minuten vor Ort gewartet und sich gewünscht, dass Dr. Lübcke nicht erscheint. Dann hat er plötzlich doch Dr. Lübcke auf der Terrasse sitzen gesehen. Erkannt hat er ihn nur, weil er den Schein vom Display des Smartphones gesehen hat. Er ist auf dem Schotterweg von der Pferdekoppel bis zum Grundstück gegangen. E. ist der Meinung, dass Dr. Lübcke ihn nicht gesehen hat. E. hat kurz gezögert, doch dann ging alles sehr schnell. Er ist die Wiese links lang gelaufen, die Mauer hoch und hielt die Waffe in der rechten Hand. Der Hammer war vorgespannt und hat Dr. Lübcke aus 1,5 m direkt in den Kopf geschossen. Es ging so schnell, dass Dr. Lübcke vielleicht noch seinen Schatten gesehen hat, aber seinen Kopf nicht mehr zu ihm drehen konnte. Danach ist E. denselben Weg zurück gelaufen. Er ist gerannt, als ihm auf dem Weg zurück drei Personen (zwei weiblich, eins männlich) entgegengekommen sind, ist der kurz gegangen, danach aber wieder gelaufen. Bis zu seinem Auto. Mit seinem Auto ist er dann über einen Weg der nur für Forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt war, zurück gefahren. Er fuhr ziemlich zügig. Zu Hause hat er das Auto vor dem Haus abgestellt und ist hoch um die Waffe wieder in seinem Schrank im Büro zu legen. E. hat sich ausgezogen und dann geduscht und sich schlafen gelegt. Davon ist seine Frau wach geworden. Am nächsten Tag hat er über sein Smartphone erfahren, dass Dr. Lübcke gestorben ist. Sein erster Gedanke war: "Hättest Du es doch nie gemacht." "Was hast du getan?". "Du kannst es nicht rückgängig machen." Am Sonntag war er zwischen 10:00 und 12:00 Uhr mit seinem Sohn zum Bogenschießen, danach sind sie einen Hamburger essen gegangen.

Anmerkung: Familie Lübcke schaut sich das Video komplett mit an. Sie zeigen kaum sichtbare Reaktionen. Das kann auch daran liegen, dass sie das Video schon vorher mehrmals, auch zur Vorbereitung für den Prozess, gesehen haben.

Irgendwie kam es E. am Tag nach Tat so wie vor wie immer. Er ist ganz normal zur Arbeit gegangen. Seine Waffen hatte er alle ins Auto gepackt und hat sie während einer Nachtschicht (20:30 Uhr bis 6:00 Uhr) bei seinem Arbeitgeber Hü. auf dem Grundstück vergraben. Er hatte gegen 2:00 Uhr eine Pause, so dass er mit einer Schaufel zu der Stelle gegangen ist, die er vorher ausgesucht hatte. Er schaufelte etwa ein Loch 1 m mal 50 cm und ca. 60-70 cm tiefes Loch.

Pause von 16:52 Uhr bis 16:07 Uhr.

Seine sonstigen Tatutensilien, die Tasche usw. hat er in den Wagen seines Schwiegervaters (Škoda Octavia) gelegt und das Auto auf einem Parkplatz abgestellt. Seine Tatkleidung hat er zerrissen und in einem blauen Sack gesteckt, den er dann in einen Müllcontainer auf dem Gelände seines Arbeitgebers Hü. geworfen hat. Er hat sich schuldig gefühlt. Die Tatwaffe hatte er von Elmar 2016 gekauft. Entweder bei ihm zu Hause oder auf dem Flohmarkt. Für € 1100,00, inklusive 50 Schuss Hohlspitzmunition. Mit dieser Waffe hat er zwei Probeschießen durchgeführt.

Anmerkung: Die vernehmenden Polizeibeamten möchten von E. genau wissen, wie er die Tathandlung und die Schussszene durchgeführt hat. Hierzu begibt. sich E. außerhalb des Filmbereichs der Kamera, so dass man es nicht sehen kann.

Auch ein Alibi hat er sich besorgt, er hat seinen Kollegen H. angestiftet, damit der ihm für die Zeit Samstag von 21:30 Uhr bis 0:00 Uhr ein Alibi gibt. Man hätte sich auf ein Bier am Aue Bad getroffen. H. wusste nichts von seinem Vorhaben. E. hatte H. nur Andeutungen zu seiner Tat gemacht. Einer Partei gehörte er zu dieser Zeit nicht an. Früher war er bei der NPD. Als Messenger hat er WhatsApp und Threema genutzt. Sein Passwort auf dem PC im Büro lautet German. Der Angeklagte H. hatte ihm Threema als Messenger empfohlen. H. war sehr auf Sicherheit bedacht. Auf dem PC ist noch ein besonders gesicherten Bereich, hierzu möchte die Polizei ebenfalls das Passwort haben. E. erklärt aufwändig wie es sich damit verhält. E. gibt an, dass sich auf diesen Dateien nichts besonderes befindet.

Anmerkung: Rechtsanwalt K. spielt ausschließlich an seinem Handy rum und macht einen sehr desinteressierten Eindruck. H. spricht während des Ablaufs ab und zu mit seinem Verteidiger.

E. teilt im Video mit, dass es ihm unendlich leid tut was er getan hat, er bereut es. Dass ein Mensch sterben muss nur weil er die falschen Worte gewählt hat (dazu bezieht er sich auf die Rede von 2015 zur Flüchtlingsproblematik in Deutschland). Es tut ihm leid, dass er der Familie Lübcke einen lieben Menschen genommen hat. Es ist unverzeihlich, sagt er. Niemand sollte für die Worte die er gesagt hat sterben müssen. E. wurde als Beschuldigter vernommen. Die Vernehmungsdauer gemäß Video dauerte ca. 4 Stunden.

Nach Beendigung der Sichtung des Videos möchte die Verteidigung erst am nächsten Hauptverhandlungstag ihre Stellungnahmen hierzu abgeben. Der Nebenkläger Vertreter der Familie Lübcke Prof. Dr. M. möchte jetzt eine Stellungnahme abgeben. Er betont, dass er das Video als Beweis für glaubwürdig hält und bedauert, dass E. seit Januar/ Februar 2020 eine Lügengeschichte der Wahrheit vorzieht. Er hat hier zu drei Fragen:
1. Wie kam die DNA von E. an das Hemd von Dr. Lübke und warum berührte E. ihn noch kurz?
2. Wie erklärt sich E., dass es Zeugen gibt, die zwei Autos am Tatort gesehen haben?
3. Wie erklärt. E. die gleichzeitige Daten-Löschung bei beiden Angeklagten ?

Zum Schluss dieses Verhandlungstages wird der Antrag des Verteidigers Dr. C. auf Unterbrechung der Hauptverhandlung, weil seine Sicherheit nicht gewährleistet ist, durch den Senat abgelehnt.

Die Verhandlung wird vertagt auf den 30.6.2020 10:00 Uhr.
Ende der Verhandlung 18:24 Uhr


Bildquelle: Frank Röth / F.A.Z./ Pool; Bericht: Stefan Bisanz

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