Im Fokus: Die Kriminaltechnische Untersuchung

Am heutigen Prozesstag wird der Beschuldigte nicht durch Axel W. vertreten, sondern durch Frau Naila W., von der wir später noch mehr lesen werden.

Die erste Zeugin des Tages ist die Polizeibeamtin L. der Polizeidirektion Ost aus Frankfurt (Oder). Sie war am 22. August 2011 mit der KTU bei Petra P. beschäftigt. Überdies ist sie mit einem Kollegen den Fluchtweg von Stefan T. vom Ablageort bis zum Knüppeldamm abgegangen. Sie berichtet, wie viele andere vor ihr auch, dass sie sich keine Verletzungen zugezogen habe, auch ihr Kollege nicht, der wesentlich größer und schwerer als sie ist. Auch war sie in einer Gruppe mit weiteren Beamten bei einer Wohnungsdurchsuchung der Exfrau des Beschuldigten eingesetzt. Hierbei wurden im Keller einige Sachen sichergestellt, die laut Aussage ihres Lebenspartners, Herrn W., dem Beschuldigten gehörten. Dies waren unter anderem einen Tarnanzug aber auch Pinzetten, wie sie der Zeuge Stefan T. beschrieben hat.

Im Fokus: Die Kriminaltechnische Untersuchung

Der Beschuldigtenanwalt Christian L. interessiert sich vor allem für die Aufgaben der Zeugin und fragt, ob sie als Qualifikation für die Arbeit bei der KTU einen technischen Hintergrund habe, oder ob sie nur eine normale Polizistin sei. Des Weiteren interessiert ihn unter anderem, welche Feststellungen sie bei der Nachverfolgung des Fluchtweges von Stefan T. getroffen hat. Frau L. berichtet, dass sie Reste eines silbernen Klebebands auf dem Weg gefunden habe, wie es der Zeuge Stefan T. erwähnt hat.

Anschließend wird ein weiterer Zeuge, der Polizeibeamte und KTU-Mitarbeiter Dirk S., ebenfalls von der Polizeidirektion Ost Frankfurt (Oder) gehört. Seine Aufgabe war es nicht zuletzt, mögliche ehemalige Wohnsitze des Beschuldigten abzusuchen. Insbesondere bei einer ehemaligen Wohnung, die bereits gekündigt war, fiel ihm auf, dass sie komplett leer geräumt und sehr, sehr gründlich gereinigt wurde, wahrscheinlich mit einem Chlorreiniger. In seinen Augen war das für einen normalen Auszug ungewöhnlich.

Nach der Mittagspause sagt der Zeuge Michael H. aus, Kriminalbeamter der Polizeidirektion Ost Frankfurt (Oder) und ebenfalls Mitarbeiter im Bereich der KTU. Er wird vorwiegend zur Körperlänge des Täters vernommen. Hierzu gab es bei dem Opfer Petra P. eine Rekonstruktion, in der Michael H. den Täter spielte. Petra P. sagte bei der Rekonstruktion aus, dass er größer sei als der Täter, obwohl er 1,79 Meter groß ist, der Beschuldigte aber 1,84 Meter.

Danach darf auch die Rechtsanwältin des Beschuldigten, Naila W., ihre Befragung durchführen. Sie hat eine ähnliche aktive Fragerhetorik wie ihre beiden Kollegen. Auch sie ist bemüht, dem Zeugen „Worte in den Mund zu legen“.

In einer Pause, die ich in der Cafeteria des hiesigen Landgerichts verbrachte, habe ich unbeabsichtigt das Gespräch am Nebentisch mithören können. Hier erklärte ein Verteidiger seinem Mandanten – die beide nichts mit dem „Maskenmann“-Prozess zu tun haben –, dass die wichtigste Aufgabe des Verteidigers sei, den Vorsitzenden Richter vom Wesentlichen abzulenken. Ich sehe zwar im Hinblick auf den „Maskenmann“-Prozess keine Gefahr in dieser Hinsicht, interessant ist die Aussage aber alle Mal.

Es werden nun noch sehr viele Fragen an Michael H. gestellt in Bezug darauf, wie sich der Zeuge auf seine Aussage vorbereitet hat, wie die Täterbeschreibung von Frau Petra P. ihm gegenüber ausgesehen hat, und ob es auch weitere Verdächtige gab. Bei der letzten Frage ging es vornehmlich um Nicolas N., einen Metallbauer, der zwei Tage vor der Tat an der Garage der Familie P. gearbeitet hat. Doch zu Nicolas N. kann der Zeuge nichts aussagen. Auch nachdem ihm ein Foto des besagten Metallbauers gezeigt wurde, hat er hierzu keine Erinnerung.

In der weiteren Befragung Michael H.s durch die Verteidigung geht es auch um einen Einsatz des Zeugen am 6. Oktober 2012, im Haus der Familie T. Der Zeuge hat die erste Vernehmung von Frau T. durchgeführt. Er wird nach Kenntnissen zur Stimme und zum Aussehen des Verdächtigen gefragt.

Ferner wird nun auch nach Telefondaten und Verbindungsprotokollen der Handys von den Opfern Frau und Herr T. gefragt. Hierzu gibt es Unstimmigkeiten, da die Daten auf den Handys nicht die Nummern anzeigen, die gemäß ihren Aussagen zu sehen sein müssten. Außerdem ist der Verteidigung nicht klar, warum dieser Zeuge die erste Vernehmung der Frau T. durchgeführt hat, obwohl er nicht der eingeteilte Opferbetreuer war und auch keine genaue Einweisung in den Fall erhalten hatte. Hierzu fragt Dr. Panos P., der Nebenklägervertreter von Stefan T., nach und stellt die korrekte Durchführung der Vernehmung fest. Dies bestätigt der Zeuge eindeutig.

Der Angeklagte Mario K. und sein Verteidiger Axel W. sitzen zwei Stühle auseinander. Als Axel W. Mario K. etwas sagen will, winkt er ihn mit einer Handbewegung zu sich her. Mario K. folgt sofort ganz brav.

Es werden schließlich noch zwei weitere Zeugen der Polizei Fürstenwalde gehört, diese Aussagen führen zu keinen weiteren Erkenntnissen.

Bildquelle: Peter Hebgen  / pixelio.de

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