Gutachten

Das Gutachten: Eine Definition

Gutachten zu einer Sachfrage ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen Sachverständigen.

Wer braucht ein Gutachten?

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Personenschutz fertigt Stefan Bisanz Gutachten für Gerichte, Verbände, öffentliche Institutionen, Unternehmen und private Auftraggeber rund um das Themengebiet „Personenschutz“ an.
Gutachten des ö.b.u.v. Sachverständigen dienen zur

  • Sachverhaltsklärung bei Ereignisfällen,
  • Unterstützung von Schadenersatzbearbeitung,
  • Bewilligungsbeurteilung für Maßnahmen, z.B. der Agenturen für Arbeit, dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr usw.,
  • Unterstützung von Personenschützern und deren Angehörigen (bei qualifizierten Dienstunfällen, Aus- und Weiterbildungs- oder Ausrüstungsmängeln, etc.),
  • Klärung des Sachverhaltes für geschädigte “Dritte”,
  • Unterstützung für Unternehmensvertreter im Bereich Organisationsschulden, Budgetverhandlungen, Garantenstellung, usw.

Das Gutachten des ö.b.u.v. Sachverständigen für Personenschutz kann als Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung dienen. Wird er als Schiedsgutachter im Auftrag von zwei Parteien eingesetzt, kann der ö.b.u.v. Sachverständige für Personenschutz Streitfragen außergerichtlich, schnell und verbindlich entscheiden.

Grundvoraussetzung für diese unabhängigen Gutachten sind die persönliche und fachliche Eignung sowie der umfassende Sachverstand des ö.b.u.v. Sachverständigen, die er bei seiner Bestellung durch die IHK nachgewiesen hat.

Was beinhaltet ein Gutachten?

Ein Gutachten umfasst:

  • Unterlagen zum jeweiligen Thema
  • Beschreibung des Auftrages
  • Auftrag und Zweck der Analyse
  • Grundlagen/ Besichtigungen/ Gespräche zum Auftrag
  • Tatsachenfeststellung des Ist-Zustandes
  • Schlussfolgerungen mit Bewertung und Zusammenfassung
  • Anlagen und Dokumentationen
  • Muster-Vorlagen

Unterstützung durch den Auftraggeber

Wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, besteht für den Auftraggeber meist eine vertragliche Mitwirkungspflicht.
Dabei müssen

  • alles einschlägigen Materialen zur Verfügung gestellt werden,
  • alle Informationen, die von Bedeutung sind oder sein könnten weitergegeben werden,
  • erforderliche Besichtigungen ermöglicht werden,
  • die Durchführungen aller notwendigen Untersuchungen gewährleistet sein.

Zudem muss der Auftraggeber alles unterlassen, was den Sachverständigen beeinflussen könnte.